Die Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit, ENISA, hat die Aufgabe, zu einem hohen gemeinsamen Maß an Cybersicherheit in ganz Europa beizutragen. 

 

Sie wurde 2004 gegründet und 2019 durch den Rechtsakt zur Cybersicherheit in ihrem Mandat weiter gestärkt. Sie trägt zur EU-Politik im Bereich der Cybersicherheit bei, erhöht die Vertrauenswürdigkeit von IKT-Produkten, -Diensten und -Prozessen durch die Entwicklung von Schemata für die Cybersicherheitszertifizierung, kooperiert mit den Mitgliedstaaten und Einrichtungen der EU und unterstützt Europa dabei, sich den künftigen Herausforderungen im Bereich der Cybersicherheit zu stellen. Durch Wissensaustausch, Kapazitätenaufbau und Sensibilisierung arbeitet die Agentur gemeinsam mit ihren wichtigsten Interessenträgern darauf hin, das Vertrauen in die vernetzte Wirtschaft zu stärken, die Infrastruktur der Union abwehrfähiger zu machen und schließlich ein sicheres digitales Umfeld für die Gesellschaft und die Bürger Europas zu gewährleisten.

In einer zunehmend hypervernetzten Welt stellen Cyberkriminelle eine erhebliche Bedrohung für die innere Sicherheit der Europäischen Union und die Sicherheit ihrer Bürgerinnen und Bürger im Internet dar. Die COVID-19-Pandemie hat deutlich gemacht, wie wichtig mehr Sicherheit in der digitalen Welt ist. Die Menschen haben ihre Präsenz im Internet erhöht, um persönliche und berufliche Beziehungen zu pflegen, während Cyberkriminelle sich diese Situation zunutze gemacht haben und es vor allem auf den elektronischen Handel und elektronische Zahlungen sowie das Gesundheitssystem abgesehen haben.

Was wir tun
Mandat und Rechtsrahmen der ENISA

Die für die ENISA geltende Verordnung ist die Verordnung (EU) 2019/881 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) und über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 526/2013 (Rechtsakt zur Cybersicherheit).

Aufbau und Organisation
einen Verwaltungsrat
der Verwaltungsrat stellt sicher, dass die Agentur ihre Aufgaben unter den Bedingungen wahrnimmt, die es ihr ermöglichen, im Einklang mit dieser Verordnung tätig zu sein.
einen Exekutivrat
der Exekutivrat bereitet die Beschlussvorlagen für den Verwaltungsrat vor.
einen Exekutivdirektor
der Exekutivdirektor ist für die Leitung der Agentur verantwortlich und nimmt seine Aufgaben unabhängig wahr. Der derzeitige Exekutivdirektor der ENISA ist Juhan Lepassaar, der die Stelle im Oktober 2019 übernahm.
ein Netzwerk der nationalen Verbindungsbeamten
das Netz der nationalen Verbindungsbeamten erleichtert den Informationsaustausch zwischen der ENISA und den EU-Mitgliedstaaten.
eine Beratungsgruppe
die Beratungsgruppe ist hauptsächlich mit Angelegenheiten im Zusammenhang mit Interessenträgern befasst und bringt diese der ENISA zur Kenntnis.
Ad-hoc-Arbeitsgruppen
Der Exekutivdirektor setzt Ad-hoc-Arbeitsgruppen aus Sachverständigen ein, die mit spezifischen technischen und wissenschaftlichen Fragen befassen.

Die Verordnung (EU) 2019/881 sieht zudem vor, dass die ENISA die Kommission bei der Wahrnehmung der Sekretariatsgeschäfte der Europäischen Gruppe für die Cybersicherheitszertifizierung (ECCG) unterstützt und  die Sekretariatsgeschäfte der Gruppe der Interessenträger für die Cybersicherheitszertifizierung (SCCG) wahrnimmt.

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